01.01.2020, 04:01
Rundfunkgebühren rechtlich sauber verweigern. RA Steinhöfel klärt auf:
Martin
Zitat:Neujahrsgrüße an den „Beitragsservice“ – Zahlungen einstellen
[...] Vor diesem Hintergrund darf daran erinnert werden, dass die Öffentlich-Rechtlichen drei Milliarden Euro zusätzlich an Gebührengeldern verlangen. Legt man den angemeldeten Mehrbedarf zugrunde, könnte der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt um 1,70 Euro auf 19,20 Euro steigen. Statt mehr zu zahlen, ist das Gegenteil richtig.
Jetzt ist es an der Zeit, etwas härtere Bandagen anzulegen. Die Einstellung der Beitragszahlungen nämlich.
Und zwar so: Zahlungen einstellen. Barzahlung anbieten.
Die Rundfunkanstalten verweigern die Annahme von Bargeld und verweisen dabei auf Ihre Satzungen. Dies ist rechtswidrig, die Satzungen insoweit unwirksam.
Quelle: https://www.steinhoefel.com/2019/12/neuj...ellen.html
Martin