08.03.2019, 10:16
(08.03.2019, 09:16)Bogdan schrieb: Es ist im ESTG § 39b geregelt.Bevor ich aus dem Haus gehe, nur ganz kurz, damit Sie nicht so lange warten müssen:
Damit ist Kartenhaus eingestürzt
Warum sie im Büro für putzen und Kaffee kochen zu ständig?
Alle o.a. gesetzlichen Pauschbeträge sind selbstverständlich in jedem Gehaltsrechner bzw. Lohnsoftware berücksichtigt, vorausgesetzt man macht die richtigen Eingaben. Und das Ergebnis (Nettogehalt) stimmt auf "Heller und Cent".
Steht da oben irgendwas von:
Zitat: schrieb:Bitte beachten Sie, dass die Grundtabelle als auch die Splittingtabelle die Jahressteuer enthalten. Außerdem sind beim Einkommen bereits alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.
Das kann und darf der Arbeitgeber nicht berücksichtigen oder weiß der schon im voraus was Sie im Laufe des Jahres für persönliche Ausgaben haben? Das gehört in die Steuererklärung und erst dann kann man die Grundtabelle anwenden mit dem tatsächlichen zu versteuernden Einkommen!
Das hat alles nichts mit der Diskussion um den Spitzensteuersatz, ab wann und wie der greift, zu tun.
Haben Sie noch nie eine Steuererklärung selbst gemacht?
Packen Sie ein, Bogdan und widmen sich Ihrem Zoo.
Schönen Tag noch!