03.03.2019, 17:15
(03.03.2019, 17:03)leopold schrieb: Die Quellensteuer für Aktiengewinne und Kapitalerträge wird direkt von der Bank ans Finanzamt abgeführt. Die kommt in der Steuererklärung gar nicht vor.
Meine Steuerklärung ist sehr einfach, lediglich meine Frau hat als Lehrerin ein bisschen Werbekosten zum Absetzen und wir ein bischen Kleinkram für Riester, private KV und haushaltsnahe DL. Trotzdem kommen wir insgesamt in den Bereich des Spitzensteuersatzes. Verwechseln Sie womöglich Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?
Und zum 3. Mal: Benutzen Sie den Rechner und rechnen dann prozentuell den Steuersatz aus (vom Gesamteinkommen natürlich und nicht vom steuerpflichtigen Einkommen!). Dann haben Sie Ihren persönlichen, effektiven Steuersatz.