01.03.2019, 15:49
(01.03.2019, 15:40)leopold schrieb: Wenn Sie sich den Fragen und Antworten-Katalog ansehen, werden Sie feststellen, dass praktische Probleme dort nicht behandelt werden. Dort wird nur der ideologische Unterbau verfestigt und mantraartig wiederholt, dass es keine Probleme geben wird.
Interessant fand ich, dass, wer in Thailand lebt, kein BGE bekommt. Die Bürger müssen also ständig brav nachweisen, dass sie das Land nicht dauerhaft verlassen. Ich stelle mir gerade vor, welche Tricks sich die Leute einfallen lassen werden, das zu umgehen. Oder wird jedem BGEler ein Chip zur Aufenthaltsbestimmung eingepflanzt?
Mei, leopold, wenn Sie mit den Antworten nicht zufrieden sind, dann müssen Sie halt ein paar Bücher zum Thema lesen.
Das z.B.
BGE-Teil der Lösung
In jedem System gibt es Leute, die sich Tricks einfallen lassen. Auch bei Hartz IV oder nicht?
Sogar Rentner müssen aufpassen, wenn sie dauerhaft in einem Drittland leben. Da gibt es auch Bedingungen einzuhalten:
Zitat:Dauerhafter Umzug: Bei Rente im Ausland Abzüge möglich
Lebt ein Rentner mindestens sechs Monate im Jahr im Ausland, geht die Deutsche Rentenversicherung von einem dauerhaften („gewöhnlichen“) Aufenthalt im Ausland aus. Dann drohen je nach Land möglicherweise Einschränkungen oder Abzüge bei der Rente. Eine ungekürzte Zahlung der Rente ist nur bei einem dauerhaften Umzug in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich. Verlegen Rentenberechtigte ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU, erhalten sie ihre volle Rente nur noch aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und anteilig aus ihren beitragsfreien Zeiten.
Rente im Ausland