28.02.2019, 19:17
(27.02.2019, 20:26)PuK schrieb: Sie widersprechen sich selbst. Das müssten Sie doch eigentlich merken.
Sie können nicht für ein BGE sein, gleichzeitig aber auch für Begrenzungen und Verrechnungen. Dann ist es nämlich nicht mehr ein BGE, sondern nur noch ein GE.
Natürlich kann man auch für ein GE mit Bedingungen sein. Aber dann darf man nicht unter der falschen Flagge des BGE segeln.
Es wird sowieso zu keinem davon kommen, weder zu einem BGE noch zu einem GE. Darauf gehe ich gerne jede Wette ein.
Nö. Ich widerspreche mich gar nicht, da ein BGE erstmal JEDER jeden Monat ausbezahlt bekommt genauso wie die Rentner ihre Rente - bedingungslos.
Auch Rentner müssen ihre Rente und sonstige Einkünfte versteuern (leider Doppelbesteuerung!) minus Freibetrag.
Wenn ein Rentner noch 3 Mietwohnungen hat oder Aktien, tja dann bleibt von der Rente auch nicht mehr viel übrig, wenn er in die Progression kommt.
Es wäre halt der einfachste und gerechteste Weg über die Steuererklärung, die fast jeder in unserem Land machen muss bis auf Minijobber und Rentner, die befreit sind. Würde viele Millarden an Verwaltungskosten sparen.
Und es würde diejenigen besänftigen, die Probleme damit haben, dass es "die Reichen" oben drauf gesattelt bekommen.
Nur die Neider, die es den untersten 20 % nicht gönnen, die jetzt mit Mindestlohn oder H4 dahin krebsen, die sind schwerer zu besänftigen.
Wie gesagt, es gibt sehr unterschiedliche Modelle. Möglich ist eine Mischform.