27.02.2019, 20:45
(27.02.2019, 20:26)PuK schrieb: Sie widersprechen sich selbst. Das müssten Sie doch eigentlich merken.
Sie können nicht für ein BGE sein, gleichzeitig aber auch für Begrenzungen und Verrechnungen. Dann ist es nämlich nicht mehr ein BGE, sondern nur noch ein GE.
Natürlich kann man auch für ein GE mit Bedingungen sein. Aber dann darf man nicht unter der falschen Flagge des BGE segeln.
Es wird sowieso zu keinem davon kommen, weder zu einem BGE noch zu einem GE. Darauf gehe ich gerne jede Wette ein.
Deutschland verfügt bereits über ein System von Grundeinkommen, um das uns fast die ganze Welt beneidet. Es heißt ALG II bzw. Grundsicherung. Italien versucht gerade (seit dem Jahr 2018!) etwas Ähnliches, wenn auch wesentlich weniger Attraktives, auf die Beine zu stellen.