27.02.2019, 20:26
(27.02.2019, 17:45)EvaLuna schrieb: Nur ganz kurz (habe nicht viel Zeit):
Es gibt viele unterschiedliche Modelle, die zum Teil
1. den Zuzug ins BGE begrenzen (Aufenthaltsdauer hier etc.)
2. das BGE in der Steuererklärung verrechnen, d.h. ab einer bestimmten Höhe Einkommen/Vermögen kommt es nicht zur Geltung, ähnlich wie bei den Grundfreibeträgen heute. Das ist alles kein Problem.
Sie widersprechen sich selbst. Das müssten Sie doch eigentlich merken.
Sie können nicht für ein BGE sein, gleichzeitig aber auch für Begrenzungen und Verrechnungen. Dann ist es nämlich nicht mehr ein BGE, sondern nur noch ein GE.
Natürlich kann man auch für ein GE mit Bedingungen sein. Aber dann darf man nicht unter der falschen Flagge des BGE segeln.
Es wird sowieso zu keinem davon kommen, weder zu einem BGE noch zu einem GE. Darauf gehe ich gerne jede Wette ein.