30.03.2019, 16:23
(30.03.2019, 15:42)leopold schrieb: Unsinn, sie müssten erst einmal all diejenigen zentral erfassen, die bereit sind, selbst zu spenden, um zu ermitteln, wer nicht bereit ist. Darüber gibt es heute natürlich aus Datenschutzgründen keinerlei Daten.
Dann müssten Sie die "Verweigerer" daraufhin überprüfen, ob sie aus gesundheitlichen oder anderen "gerechtfertigten" Gründen nicht spenden können oder wollen. Das würde in die zig Millionen gehen und einen gewaltigen Verwaltungsaufwand verursachen. Abgesehen davon wären die Ihnen vorschwebenden Gesinnungsprüfungen verfassungswidrig und das zentrale Vorhalten von Gesundheitsdaten, die ja auch ständig aktualisiert werden müssten, mit dem Datenschutz nicht vereinbar.
Warum nur können Sie es offensichtlich nicht ertragen, dass Sie womöglich etwas geben (selbst nach Ihrem Tod), wofür Sie potentiell keine Gegenleistung (nämlich die Spendenbereitschaft des anderen) erhalten haben? Sie kommen ja immer wieder mit diesem sonderbaren Vorschlag.
Es geht um die Widerspruchslösung. Da müssen die Positivfälle nicht gesondert erfasst werden, sondern nur die aktiv Widersprechenden. Die gesundheitlich nicht in Frage kommenden, eine vergleichsweise kleine Gruppe, würde eben ein entsprechendes Merkmal bekommen. Das muss ja nicht innerhalb von 3 Tagen komplett gelöst sein. „Gesundheitsdaten“ würden so oder so nicht vorgehalten, sondern nur das Merkmal der Spendentauglichkeit, ja/nein. Lassen Sie ihren kindlichen Alarmismus stecken.
Martin