30.03.2019, 14:54
(30.03.2019, 12:06)Martin schrieb: Potentielle Empfänger, die unverschuldet nicht Spender sein können, sind natürlich auch zum Empfang eines Spenderorgans berechtigt. Es geht ja um diejenigen, die sich aus egoistischen oder sonstigen irrationalen Motiven heraus verweigern.
Martin
Für diesen Zweck müsste man dann natürlich eine Bundesbehörde einrichten, die bei allen Bürgern eine Gesinnungs- und Gesundheitsprüfung durchführt, um die Berechtigung zum Empfang eines Spenderorgans amtlich zu bestätigen. Martin, denken Sie gelegentlich auch über die Sinnhaftigkeit Ihrer kruden Ideen nach?