30.03.2019, 12:43
(30.03.2019, 12:38)Kreti u. Plethi schrieb: Und schon wäre man mitten in der Diskussion wer hat sich unverschuldet, oder selbstverschuldet, infiziert, oder durch seinen Lebenstiel den Tumor provoziert.
Das ist zwar nie und nimmer belegbar dennoch versuchen solche Dinge zu hauf die Berufgenossenschaften um aus der Zahlungspflicht zu kommen.
Genau sowas brauchen wir nun wirklich nicht bei dem speziellen Thema.
Warum denn einfach, wenn es kompliziert auch geht, gelle? Wer aus medizinischen Gründen selbst für eine Spende nicht geeignet ist, darf trotzdem Spenderorgane empfangen. Eine "Schuldfrage" für diese Situation (z.B. HIV etc.) steht nicht zur Debatte. Das mit den Berufsgenossenschaften ist ein anderes Übel. M. E. das gleiche Übel wie bei den Privatversicherungen, die sich regelmäßig aus der Haftungs- und Zahlungspflicht erfolgreich "herausprozessieren". Aber damit schweifen wir zu sehr vom Thema ab.
Martin