30.03.2019, 12:38
(30.03.2019, 12:06)Martin schrieb: Potentielle Empfänger, die unverschuldet nicht Spender sein können, sind natürlich auch zum Empfang eines Spenderorgans berechtigt. Es geht ja um diejenigen, die sich aus egoistischen oder sonstigen irrationalen Motiven heraus verweigern.
Martin
Und schon wäre man mitten in der Diskussion wer hat sich unverschuldet, oder selbstverschuldet, infiziert, oder durch seinen Lebenstiel den Tumor provoziert.
Das ist zwar nie und nimmer belegbar dennoch versuchen solche Dinge zu hauf die Berufgenossenschaften um aus der Zahlungspflicht zu kommen.
Genau sowas brauchen wir nun wirklich nicht bei dem speziellen Thema.