30.03.2019, 12:23
(30.03.2019, 12:03)Martin schrieb: Solche "Schlaumeier" könnte man einfachst mit einer Klausel ausbremsen, mit der in den letzten 5-10 Jahren der durchgehende Besitz eines gültigen Organspenderausweises zum Empfang eines Spenderorgans Voraussetzung ist.
Martin
Nein, Martin, eben nicht. Denn der Ausweis ist ja bei dem geplanten Gesetz gar nicht mehr notwendig! Ergo müsste also dann trotz Gesetz jeder auch einen Organspendeausweis besitzen. Sie bezogen sich aber in Ihrem Beitrag eindeutig auf das geplante Gesetz:
(30.03.2019, 11:05)Martin schrieb: So funktioniert manipulativer Journalismus:
1) Keiner wird zur Organspende "gezwungen", da man jederzeit widersprechen kann.
2) Ein "Zwang" kann auch rein praktisch nicht stattfinden, da zum Zeitpunkt der Entnahme der Hirntod bereits eingetreten ist.
Die gerechteste Regel wäre die, "Verweigerer" bei der Versorgung von Organen auszuschließen. Wenn, dann auch mit allen Konsequenzen.
Martin
Was dem Einen sein Download von geschützten Inhalten auf Servern außerhalb des EU-Rechtsraumes ist, das ist dem Anderen die Rücknahme seines Widerspruchs für Organentnahmen. Also macht Ihre sogenannte gerechteste Regel auch gar keinen Sinn, weil sie einfach und unkompliziert zu umgehen ist. Zudem dürfte sie auch kaum Erfolgsaussichten bei Gericht haben.