28.01.2019, 11:32
(28.01.2019, 11:25)Klartexter schrieb: Eine Abtreibung erfolgt ja nicht - im Vergleich zu Spahns Vorschlag - von Staats wegen, PuK,. Es ist die freie Entscheidung einer Frau. Der Embryo ist zu diesem Zeitpunkt auch noch Teil des Körpers der Frau und hat noch kein eigenes Recht an seinem Körper. Erst mit der Geburt tritt er in den Geltungsbereich von Artikel 2 GG. Auch Dein Vergleich mit der Beschneidung hinkt, da auch diese nicht von Staats wegen erfolgt. Bis zur Volljährigkeit des Kindes können die Eltern so eine Entscheidung für ihr Kind treffen.
Danke für die exakte Beschreibung.