28.01.2019, 11:09
(28.01.2019, 10:59)Klartexter schrieb: Denn im Artikel 2 GG heißt es auch: In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ja, der Satz steht so oder ganz ähnlich noch öfter drin. Den hätten sie sich 1949 besser verkniffen, denn so ist das kein Grundgesetz, das vorschreibt, wie dieser Staat aussehen und der Gesetzgeber handeln muss, sondern eine Sammlung von Empfehlungen und Anregungen, wie man das gestalten kann, wenn man will. Wenn man nicht will, dann geht's auch ganz anders.