07.04.2018, 01:00
(06.04.2018, 14:54)SilverSurfer schrieb: https://m.bild.de/geld/mein-geld/rundfun...obile.html
Zitat:Die Beschwerdeführer machen demnach mehrere Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot geltend.
Das vorliegende Beitragsmodell, bei dem der Rundfunkbeitrag unabhängig davon erhoben wird, ob Empfangsgeräte vorhanden sind, sei verfassungswidrig, argumentieren sie.
Die Erhebung nur eines Rundfunkbeitrags für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort wohnenden Personen benachteilige außerdem Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten.
Zitat:Eine unzulässige Ungleichbehandlung bestehe auch darin, dass für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag erhoben werde, obwohl deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk konsumieren könnten.
Mal schauen wie sich dann wieder gewunden wird...
Wenn Du zwei Autos hast, dann zahlst Du auch zweimal Steuer und Versicherung dafür, auch wenn Du natürlich selbst immer nur ein Auto fahren kannst. Aber Deine Frau und Deine Kinder können das zweite Auto ja auch nutzen. Und für das Auto zahlst Du die selbe Steuer, ob Du nun alleine mit der Blechkiste fährst oder mit der gesamten Familie. Nun musst Du nur Auto durch Rundfunk ersetzen, dann weißt Du, dass sich da niemand winden muss.