30.10.2016, 19:06
(30.10.2016, 14:12)Sophie schrieb: Nein, es ist nicht ganz richtig, was Martin sagt, denn es sind neben Steuern auch keine Gebühren sondern Beiträge, die erhoben werden.
Zur Unterscheidung Steuern, Gebühren, Beiträge bitte gerne mal HIER nachlesen. http://www.vffv.eu/W5-Definitionen_Steue...ehren.html
Deshalb heißt es auch Rundfunkbeitrag.
Ein Beitrag gewährt immer nur einen Anspruch auf eine gewisse Leistung. Bereits für diesen muss man zahlen, auch wenn man gar keine Ansprüche stellen möchte.
Jetzt wirds ein wenig kompliziert mit den Begriffen.
Wenn ich die Literatur so lese ist dieser Beitrag eigentlich eine Gebühr, siehe z.B. hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag
Andererseits weist die gelebte Praxis tatsächlich auf einen Beitrag hin, siehe z.B. hier:
http://www.juraforum.de/lexikon/gebuehren
Bei Gebühren muß die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen werden, bei Beiträgen reicht schon die potentielle Inanspruchnahme. Das scheint der wesentliche Unterschied zu sein.
Also müssen es rechtlich doch Beiträge sein obwohl sich die Zahlungspflicht offensichtlich aus dem
Rundfunkgebührenstaatsvertrag https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkge...atsvertrag ergibt.
OK - ich glaube ich stoße jetzt so langsam an meine Grenzen .... :sad: :sad: :sad: