30.10.2016, 12:47
(30.10.2016, 09:50)forest schrieb: Sophies Überlegung verstehe ich so, daß jeder bereits als Haushaltsmitglied Rundfunkbeitrag bezahlt. Weshalb sollte er beim Semmeln holen beim Bäcker nochmal zahlen dergestalt, daß der Rundfunkbeitrag im Preis der Semmeln enthalten ist? Und das sogar dann, wenn beim Bäcker gar keine Sendung zu sehen oder hören ist?
Das gleiche im Büro oder im Wartezimmer des Arztes.
Auch die Angestellten des Betriebs und die Betriebsinhaber zahlen als private Haushaltsmitglieder bereits Rundfunkbeitrag.
Ist die Musik- oder Nachrichten- oder sonstige Sendung des Rundfunks eine andere als die, die im Privathaushalt ankommt?
Rein rechtlich ist das quasi Doppelbesteuerung und die dürfte im Klagefall keinen Bestand haben. Falls doch, wäre die Begründung interessant.
Schönen guten Morgen. Ich habe das mit dem Umlegen auf den Kunden nicht ins Spiel gebracht. Ich finde einfach den Umstand, dass nochmal jemand Rundfunkbeitrag löhnen soll, wo doch schon alle abgedeckt oder befreit sind, unredlich. Dass es viele unredliche Abzockereien von staatlicher Seite gibt, hindert mich nicht daran, diese besonders dreist zu finden. Bei den anderen wird ja wenigstens noch etwas konsumiert. Hier unter Umständen nicht - es ist ja ein Zwangsbeitrag.
Ansonsten meine Gedanken wunderbar nachvollzogen. Mit dem bezahlten Rundfunkbeitrag hat jeder Angehörige eines Haushalts das Recht 24 Stunden am Tag das Angebot des ör Rundfunks zu nutzen. Wo er sich dabei aufhält geht den Gebührenempfänger einen feuchten Kehrricht an, um es mal unfreundlich aber deutlich zu sagen. Ich hoffe sehr, dass diesem Konstrukt der Boden entzogen wird.