30.10.2016, 12:17
(30.10.2016, 09:50)forest schrieb: ....
Rein rechtlich ist das quasi Doppelbesteuerung und die dürfte im Klagefall keinen Bestand haben. Falls doch, wäre die Begründung interessant.
Eine Doppel-, sogar eine Mehrfachbesteuerung, ist doch Usus in diesem unserem Lande. Ob jetzt Steuer oder Abgabe ist für diese Diskussion unerheblich - es ist ein Abfluß von Zahlungsmitteln.
Ein besonders krasses Beispiel kennt jeder: Kraftstoff+Mineralölsteuer => und oben drauf nochmals die MWSt.