30.10.2016, 10:49
(30.10.2016, 10:39)forest schrieb: Rundfunkgebühren zum Verzehr verbleibt, und zum zweiten Mal dann darauf noch die in der Semmel versteckten Rundfunkgebühren des Bäckers.
Semmel mit Musike! Da spielt die Musi!
Diese Argumentation kann man aber beliebig auf die Spitze treiben. Der Bäcker und seine Angestellten müssen bspsw. von ihrem Einkommen den "Soli" abführen. Den bezahlt der Kunde der Bäckerei ebenfalls mit, obwohl er den "Soli" selbst in voller Höhe entrichten muss. Also zahlt er auch zweimal "Soli": Einmal voll und einmal anteilig.
Martin