30.10.2016, 10:39
(30.10.2016, 10:16)Martin schrieb: Die Gebühr wird aber nicht auf die Person erhoben, sondern auf den jeweiligen Wohnraum bzw. bei Betrieben auf die Betriebsstätte in Abhängigkeit der Betriebsgröße.
Weiters ist das keine Steuer sondern eine Gebühr. Würde mich sehr wundern, wenn die Gerichte dem folgen würden.
Martin
Ja, die Begründung wird spannend. Ob Gebühr oder Steuer tut nichts zur Sache - beides ist Geld. Ob Wohn- oder Betriebsraum tut auch nichts zur Sache, weil das jeweilige Gemäuer keinen Nutzen aus der Beschallung ziehen kann, letztlich immer nur das Auge oder/und das Ohr des - ha? - des Gebührenzahlers.
Treiben wirs auf die Spitze und bleiben beim Bäcker:
Mit der dort erstandenen Semmel (Schrippe, Brötchen etc.) verspeist der wackere Kunde nicht nur Mehl und Wasser, Energie für den Ofen und die Lieferfahrzeuge für die Materialien, diverse Personalkosten, allerlei damit verbundene Steuern, sondern auch 2 mal Rundfunkgebühren.
Das erste Mal Rundfunkgebühren dergestalt, daß er sich die Semmel mühsam vom Mund abgespart hat, weil ihm nur noch das Geld nach Abzug seiner persönlichen haushaltsmäßigen Rundfunkgebühren zum Verzehr verbleibt, und zum zweiten Mal dann darauf noch die in der Semmel versteckten Rundfunkgebühren des Bäckers.
Semmel mit Musike! Da spielt die Musi!