30.10.2016, 10:16
(30.10.2016, 09:50)forest schrieb: Ist die Musik- oder Nachrichten- oder sonstige Sendung des Rundfunks eine andere als die, die im Privathaushalt ankommt?
Rein rechtlich ist das quasi Doppelbesteuerung und die dürfte im Klagefall keinen Bestand haben. Falls doch, wäre die Begründung interessant.
Die Gebühr wird aber nicht auf die Person erhoben, sondern auf den jeweiligen Wohnraum bzw. bei Betrieben auf die Betriebsstätte in Abhängigkeit der Betriebsgröße.
Weiters ist das keine Steuer sondern eine Gebühr. Würde mich sehr wundern, wenn die Gerichte dem folgen würden.
Martin