30.10.2016, 09:50
(30.10.2016, 09:20)_solon_ schrieb: "zunächst" ist völlig egal. Wichtig ist doch wer letztendlich zahlt.
Sophies Überlegung verstehe ich so, daß jeder bereits als Haushaltsmitglied Rundfunkbeitrag bezahlt. Weshalb sollte er beim Semmeln holen beim Bäcker nochmal zahlen dergestalt, daß der Rundfunkbeitrag im Preis der Semmeln enthalten ist? Und das sogar dann, wenn beim Bäcker gar keine Sendung zu sehen oder hören ist?
Das gleiche im Büro oder im Wartezimmer des Arztes.
Auch die Angestellten des Betriebs und die Betriebsinhaber zahlen als private Haushaltsmitglieder bereits Rundfunkbeitrag.
Ist die Musik- oder Nachrichten- oder sonstige Sendung des Rundfunks eine andere als die, die im Privathaushalt ankommt?
Rein rechtlich ist das quasi Doppelbesteuerung und die dürfte im Klagefall keinen Bestand haben. Falls doch, wäre die Begründung interessant.