19.01.2019, 11:46
(19.01.2019, 10:35)forest schrieb: Er hat ein soeben abbezahltes Haus oder eine ETW, selbstbewohnt, nicht vermietet, also Vermögen. Muß er das nun verkaufen, um vermögenslos im Sinne der Sozialgesetze zu sein und Unterstürzung erhalten zu können?
Es kommt darauf an, wie fast immer in Rechtsfragen. Und zwar darauf, ob die Wohnung oder das Haus "angemessen" ist. Aus dem SGB II lässt sich nicht unmittelbar entnehmen, was angemessen ist, aber in der Rechtsprechung hat sich folgendes herauskristallisiert:
Zitat:Für selbst genutzte Einfamilienhäuser gilt danach als jeweils angemessen für
- einen Haushalt mit ein bis zwei Personen eine Wohnfläche von 90 qm
- einen Haushalt mit drei Personen eine Wohnfläche von 110 qm
- einen Haushalt mit vier Personen eine Wohnfläche von 130 qm
Für selbst genutzte Eigentumswohnungen gilt als jeweils angemessen für
Bei größeren Bedarfsgemeinschaften wird für jede weitere Person ein Zuschlag von 20 qm gewährt.
- einen Haushalt mit ein bis zwei Personen eine Wohnfläche von 80 qm
- einen Haushalt mit drei Personen eine Wohnfläche von 100 qm
- einen Haushalt mit vier Personen eine Wohnfläche von 120 qm
Quelle: Ratgeber Geld
Uneigennützig war das natürlich vom Gesetzgeber aus nicht, denn wer selbstgenutztes Wohneigentum besitzt, dem muss man keine Mietkosten finanzieren.
@Serge: Doch, die Wohnnebenkosten (Hausgeld) werden übernommen, wobei allerdings dabei jeder Anreiz flöten geht, da sparsam zu sein. Wenn also z.B. ein Hartz-IV-Bezieher die Sarrazin-Methode mit dem Pullover wählt, statt die Heizung aufzudrehen und deshalb eine Wohngeldrückerstattung erhält, dann hat er nichts davon. Sobald das Jobcenter Wind davon bekommt (und das wird es, denn die Nebenkostenabrechnungen sind natürlich einzureichen), muss der sparsame Hartz-IV-Bezieher den erstatteten Betrag ans Jobcenter bezahlen und hat deshalb unter dem Strich gar nichts von seiner Sparsamkeit, außer dass es im Winter ungemütlich frisch in der Wohnung war. Das macht der also maximal einen Winter lang; im nächsten Jahr wird er sich die Bude mollig warm heizen. Das ist also auf längere Sicht für den Staat finanziell kontraproduktiv, aus ökologischer Perspektive sowieso, aber so ist das nun mal, wenn die Gehässigkeit die Vernunft des Gesetzgebers frisst.