19.01.2019, 11:27
(19.01.2019, 11:06)leopold schrieb: D.h. ein 55jähriger Ingenieur sollte hinsichtlich Schonvermögen und Zwang zur Annahme einer Arbeit nicht behandelt werden wie ein 40jähriger.
Es gibt also ein Schonvermögen. Wäre das im vorliegenden Fall als solches anzusehen?
Immerhin bedürfte er keiner Mietwohnung, ganz abgesehen von der psychischen Belastung, sein erarbeitetes Eigentum nicht zu verlieren. Hätte natürlich die Sozialgesetzgebung danach durchforsten müssen/können (lmgt4u), aber vielleicht kann das jemand hinreichend sachkundig aus dem Ärmel schütteln.
Gasgerd Schröder finde ich nicht so übel, wie er hier allgemein gesehen wird. Es gibt durchaus Anhaltspunkte für Kritik an ihm (Maschseeconnection, Maschmeyer, Hartz, Riester, Genosse der Bosse), allerdings übersah er auch nicht, daß Hartz4 korrekturbedürftig ist. Da war er aber nicht mehr Kanzler und konnte gut reden.