19.01.2019, 10:35
Bleiben wir beim Beispiel mit dem 50jährigen Ingenieur. Was passiert mit ihm?
Er hat ein soeben abbezahltes Haus oder eine ETW, selbstbewohnt, nicht vermietet, also Vermögen. Muß er das nun verkaufen, um vermögenslos im Sinne der Sozialgesetze zu sein und Unterstürzung erhalten zu können? Zunächst hat er dann allerdings den Verkaufserlös, von dem er eine Weile zehren kann.
Dann braucht er allerdings eine Unterkunft und wird Mieter, soweit das auf dem angespannten Wohnungsmarkt gelingt. Zwischenzeitlich schreibt er 100 Bewerbungen ohne Erfolg. Einen Job bekommt er nicht mehr, auch nicht unterhalb seiner Qualifikation, weil er mit jüngeren, körperlich belastbareren nicht konkurrieren kann.
Als sachkundiger Ingenieur hat er die 100 Bewerbungen auf seinem PC gespeichert und verschickt sie mit neuem Datum versehen abermals, um keine Sanktionen erleiden zu müssen.
Ob Ludwig Erhard seine soziale Marktwirtschaft so verstanden haben wollte?
Er hat ein soeben abbezahltes Haus oder eine ETW, selbstbewohnt, nicht vermietet, also Vermögen. Muß er das nun verkaufen, um vermögenslos im Sinne der Sozialgesetze zu sein und Unterstürzung erhalten zu können? Zunächst hat er dann allerdings den Verkaufserlös, von dem er eine Weile zehren kann.
Dann braucht er allerdings eine Unterkunft und wird Mieter, soweit das auf dem angespannten Wohnungsmarkt gelingt. Zwischenzeitlich schreibt er 100 Bewerbungen ohne Erfolg. Einen Job bekommt er nicht mehr, auch nicht unterhalb seiner Qualifikation, weil er mit jüngeren, körperlich belastbareren nicht konkurrieren kann.
Als sachkundiger Ingenieur hat er die 100 Bewerbungen auf seinem PC gespeichert und verschickt sie mit neuem Datum versehen abermals, um keine Sanktionen erleiden zu müssen.
Ob Ludwig Erhard seine soziale Marktwirtschaft so verstanden haben wollte?