18.01.2019, 11:55
(18.01.2019, 11:41)PuK schrieb: In den Meldungen der Tagesschau nähern wir uns der Vollbeschäftigung, ja.
Bei der Betreuung des Personenkreises, der früher Sozialhilfe erhalten hat, müssen Sie differenzieren. Langzeitarbeitslose werden vom Jobcenter "betreut", das ist so weit richtig. Dann gibt es noch die Grundsicherungsempfänger, also Personen, die wegen körperlicher oder psychischer Gebrechen nicht arbeitsfähig sind oder schlicht die Grenze zum Rentenalter überschritten haben. All diese erhalten eine Grundsicherung, die der Höhe nach Hartz IV entspricht, allerdings fällt dann vom "Fördern und Fordern" das Fordern weg. Sofern man allerdings noch nicht im Rentenalter ist, muss man gesundheitlich schon ziemlich bis komplett im Arsch sein, um Grundsicherung statt Hartz IV zu erhalten. Das ist also nicht besonders erstrebenswert.
Was ist gegen Fördern und Fordern einzuwenden? Hier geht es ja um die Sanktionen. Ich halte diese für absolut notwendig, allerdings sollten die Behörden und die Sachbearbeiter mehr Spielräume erhalten, um auf die jeweilige Situation der Klienten besser eingehen zu können. Das ist derzeit wohl etwas zu starr geregelt und wird manchem Einzelfall nicht gerecht. Klar ist aber auch: Verhindert haben jede Änderung bisher die Unionsparteien.