15.01.2019, 19:22
(15.01.2019, 17:44)PuK schrieb: 1) Wenn es so wichtig ist, diesen "Einladungen" nachzukommen, dann kommt es nicht auf die Wirtschaftlichkeit an. Gerichte verschicken ihre Zeugenvorladungen ja auch per gelbem Brief (früher blau, "Postzustellungsauftrag", 3,45 € + MwSt.)
2) Es hat niemand behauptet, dass überwiegend Briefe an Hartz-IV-Empfänger verschwinden. Aber bei täglich 70.000 verschwundenen Briefen sind es im Jahr knapp 22 Millionen. Und da wäre es extrem unwahrscheinlich, wenn nicht die eine oder andere "Einladung" dabei wäre.
3) Sie haben nicht verstanden, was das Existenzminimum ist. Das ist das Mindeste, was man zum (Über-)Leben braucht. Das kann man nicht beliebig reduzieren. Auch, weil die Reduzierung dem Hartz-IV-Satz schon immanent ist.
4) Sanktionen sind verfassungswidrig.
1)
So kann man natürlich auch sinnlos Geld rauswerfen. Kann man das dann gleich an Hartz 4 wieder kürzen
Wollen Sie echt Zeugenvorladungen mit Jobcenterschreiben vergleichen? Bei ersteren hängt ein ganzer Prozess von ab, bei dem viele Personen beteiligt, bei letzterem gibts halt nochmal nen Termin. Wenn dies echt so ist, wie Sie schreiben (Einladungen zu kurzfristig) kann dies einfach organisatorisch geregelt werden.
Da muss kein sinnloses Geld rausgeworfen werden. Der Trend zu keinem Einschreiben in der VErwaltung ist gegeben, und das ist gut so.
2) Natürlich sind da auch Briefe vom Jobcenter dabei. Aber sicher nicht so viele, wie prozentual von Hartz 4 Empfängern behauptet wird.
3) Doch hab ich, aber das hat irgendwann einer festgelegt oder berechnet. Wie Sie schon zitiert haben. Dann werden halt die BErechnungsgrundlagen neu geregelt und festgeschrieben, dass noch mehr abgezogen wird oder eine andere Vergleichsgruppe herangezogen wird, oder oder oder
4) Das werden wir sehen. Und wenns so ist muss ich es dennoch nicht richtig finden.