15.01.2019, 17:44
(15.01.2019, 17:11)Der Seher schrieb: Das mit den Einladungen ist natürlich dumm vom Jobcenter. Dann müssen se halt die Briefe 2 Tage früher versenden und gut is. Alles per Einschreiben ist wirtschaftlich dumm.
Und mit den verschwundenen Briefen. Vermutlich verschwinden überwiegend Briefe an Hartv4 Empfänger, oder? . A bissel Schwund ist immer.
Und sollten Sanktionen nicht mehr verhängt werden dürfen, dann bleibt nur, das Existenzminimum zu reduzieren und Bonuszahlungen für "gutes Benehmen" zu zahlen, die dann halt wegfallen. Also noch mehr Bürokratie.
Nein, Sanktionen sind schon in Ordnung.
Wenn es so wichtig ist, diesen "Einladungen" nachzukommen, dann kommt es nicht auf die Wirtschaftlichkeit an. Gerichte verschicken ihre Zeugenvorladungen ja auch per gelbem Brief (früher blau, "Postzustellungsauftrag", 3,45 € + MwSt.)
Es hat niemand behauptet, dass überwiegend Briefe an Hartz-IV-Empfänger verschwinden. Aber bei täglich 70.000 verschwundenen Briefen sind es im Jahr knapp 22 Millionen. Und da wäre es extrem unwahrscheinlich, wenn nicht die eine oder andere "Einladung" dabei wäre.
Sie haben nicht verstanden, was das Existenzminimum ist. Das ist das Mindeste, was man zum (Über-)Leben braucht. Das kann man nicht beliebig reduzieren. Auch, weil die Reduzierung dem Hartz-IV-Satz schon immanent ist.
Zitat:Für das Existenzminimum ist das Konsumverhalten jener Haushalte die Grundlage, deren Einkommen gerade so hoch ist, dass sie nicht ausschließlich auf Sozialleistungen angewiesen sind - also einer Vergleichsgruppe knapp oberhalb derer, für die die Höhe der Grundsicherung berechnet werden soll. Konkret sind das im Fall von Single-Haushalten die unteren 15 Prozent dieser Haushalte. Wie viel geben sie im Schnitt für Nahrung aus? Wie viel für Kleidung, für Möbel, für Fahrkarten oder Benzin, für Kinokarten oder Bücher?
Von diesen Ausgaben werden einige abgezogen, entweder weil sie bei Hartz-IV-Empfängern von anderer Stelle bezahlt werden oder weil sie für das Existenzminimum als nicht notwendig erachtet werden. Beispiele sind Ausgaben für Tabak, Alkohol oder Schnittblumen. Laut Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung wurden so aus den rund 535 Euro, die ein Single-Haushalt in der Vergleichsgruppe im Jahr 2008 ohne Miet- und Heizkosten monatlich ausgab, knapp 362 Euro, die im Regelbedarf berücksichtigt wurden.
Quelle: SPON
Sanktionen sind verfassungswidrig.