04.01.2019, 15:37
Und hier nochmals deutlicher (S. 59):
Zitat:Zu dem auf den ersten Blick deutlichen Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung muss einschränkend angemerkt werden, dass in diesem Bereich ein Vergleich mit den Fallzahlen des Jahres 2016 aufgrund der Änderungen des Sexualstrafrechts nur sehr begrenzt möglich ist. So wurden im Jahr 2017 erstmalig Fälle unter dem neu eingeführten Tatbestand der sexuellen Belästigung erfasst. Es handelt sich hierbei um einen Tatbestand, der bis 2016 strafrechtlich als Beleidigung auf sexueller Grundlage eingeordnet war und somit in den Bereich der sonstigen Straftatbestände fiel. Bereinigt um die Fälle der sexuellen Belästigung fiel die Zunahme der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer deutlich geringer aus.