28.10.2016, 08:43
(26.10.2016, 19:45)PuK schrieb: Ich halte die Formulierung "Hass-Kommentare" für bewusst unscharf gewählt, weil sich darunter ohne weiteres auch mehr subsumieren lässt als das, was illegal ist. Es geht um die Meinungshoheit der "Mitte", die man sich bewahren will. Deshalb würde "man" die politischen Positionen von Wehner heute linksextremistisch und die von Strauß rechtsextremistisch nennen.
Es geht nicht vorrangig um das Löschen strafbarer Inhalte, dafür gibt es einen Rechtsweg, und den gab es auch schon vor dieser komischen Task-Force des BMJV. Es geht um die Diskreditierung und Unterdrückung abweichender Meinungen.
Die Löschung wirklich strafbarer Inhalte funktioniert nämlich schon jetzt ganz gut. Sagt zumindestens das Ministerium von Herrn Maas in diesem PDF über "seine" (ist sie nämlich gar nicht, s.u. und PDF) Task-Force. Es geht jetzt darum, dieses System auf nicht verbotene, aber missliebige Dinge auszuweiten.
Sie schreiben in dem PDF übrigens ziemlich am Ende:
Ui, neuerdings kann "jeder Nutzer" entscheiden, was rechtswidrig ist und was nicht? Ist ja toll, dann können wir uns die ganzen Gerichtsverfahren wegen Beleidigung in Zukunft ja sparen. Wir fragen einfach irgendeinen Passanten oder die Klofrau.
Und "jeder Nutzer" kann auch ein Bot sein, der alle Beiträge eines bestimmten Nutzers oder mit einem bestimmten Thema meldet.
Und diese Hate Speech Task-Force, von der in dem Link auch die Rede ist, da ist die Sache die,
Das BMJV stellt praktisch Kost und Logis und drinnen werkelt dann die privatrechtliche Taskforce aus der Privatwirtschaft. Und das ganze hat noch nicht mal "eine Rechtsform oder sowas".
Selbstverständlich arbeiten die auch ohne Richtervorbehalt oder sowas, wo kamen wir denn da hin, wenn der Betroffene gehört werden müsste? Bei Hate Speech ist immer Gefahr im Verzug!
Facebook und Google sind bekanntermaßen Unternehmen, mit denen man praktisch keinen Kontakt aufnehmen kann. Man kann da zwar jederzeit einen Account eröffnen, aber man kann dort niemanden per Mail, Telefon oder schriftlich erreichen. Wer also meint, sein gelöschter Post sei harmlos gewesen und den Social-Media-Betreiber bitten will, diesen deshalb wiederherzustellen, der wird dabei wahrscheinlich keinen Erfolg haben.
Einen Rechtsweg, um gegen die Löschung vorzugehen, hat man auch nicht, jedenfalls keinen realistischen. Grundrechte gelten ohnehin von den USA aus gesehen nur für US-Amerikaner, so etwas wie ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit kann ein Deutscher also gar nicht besitzen.
Die Formulierung lautete strafbare Hasskommentare. Wie könnte man die strafbaren Hasskommentare noch schärfer herausstellen?
Was Wehner und Strauß seinerzeit kund taten waren auch damals mitunter schon strafbare Äußerungen und Beleidigungen.
Was will man im Netz bitte mit dem Rechtsweg? Soll eine Äußerung, über die man geteilter Meinung oder über die man mangels Kenntnissen nicht wissen kann ob sie falsch oder richtig ist (üble Nachrede beispielsweise)kann so lange stehen bleiben, bis per Rechtsweg geklärt ist, ob oder ob nicht?
Nein, die User entscheiden nicht - das steht da nicht - , die User melden nur, was ihnen verdächtig vorkommt. Und dazu sollen noch mehr in die Lage versetzt werden.
Da sich die Nutzer auf privaten Plattformen aufhalten haben sie sich über die Zustimmung zu den Nutzungebedingungen genau mit solchem Vorgehen einverstanden erklärt.
Ich wundere mich, dass das Problem, das sich aus der 'Meinungsfreiheit' so wie sie heute in nicht geringem Maße praktiziert wird, so überhaupt nicht gesehen wird. Der Staat ist immer der Böse - der Bürger lediglich ein braves friedfertiges Subjekt das gerne seine grundgesetzlich verbrieften Rechte wahrnehmen möchte. Man wird ja wohl sagen dürfen, dass....