13.07.2019, 00:19
(13.07.2019, 00:11)Sophie schrieb: Welche Straftat, die mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren bewehrt ist, begehen die denn deiner Meinung nach?
Du glaubst doch einem wie Salvini nur, weil du ihm glauben willst, oder?
Die Rede ist in § 129 StGB vom Höchst-, nicht vom Mindestmaß.
Z.B. rede ich vom Verstoß gegen
§ 96 AufenthG.
Wiederholt, vorsätzlich, und jedes Mal in vielen Fällen gleichzeitig. Jedes Mal ein paar Dutzend Leute. Das kann nach Abs. 2 bis zu zehn Jahre gesiebte Luft ergeben.
Dazu käme noch der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und die Gefährdung des Schiffsverkehrs (das vorsätzliche Rammen des Boots der Küstenwache). Aber es wäre Sache der Italiener gewesen, das zu ahnden, dafür ist unsere Justiz nicht zuständig.