12.07.2019, 02:27
(10.07.2019, 18:28)PuK schrieb: Im zweiten Fall, wenn sie also darauf vertrauen, dass sie ein Rettungsschiff aufnehmen wird, muss man den "Seenotrettern" unterstellen, gemeinsame Sache mit den Schleppern zu machen, also entweder Beihilfe zu illegalen Grenzübertritten zu leisten oder sogar selbst an deren Organisation teilnehmen. Und dann muss man die juristischen Konsequenzen daraus ziehen. Seltsamerweise wissen die ja immer genau, wo so ein Schlauchboot rumschwimmt. Dabei ist so was von so einer Yacht aus, wie die sie immer benutzen, gar nicht so leicht zu finden. Das ist ja eben nicht aus Metall, also fällt Radar aus. Und es ragt auch nicht großartig aus dem Wasser heraus wie es ein Kreuzfahrt- oder Kriegsschiff tun würde, also ist es auch optisch schwierig zu erkennen. Da muss man also schon ziemlich genau wissen, wo man suchen muss, sonst wird das nichts. Die spannende Frage, die geklärt werden müsste, wäre also, woher die das immer so genau wissen.
Sag ich doch, dass die genau wissen, wo sie suchen müssen. Der italienische Innenminister Salvini hat jetzt in einer Talkshow mal Tacheles geredet. Die Schlepper rufen die Retter an und sagen ihnen, wo sie hinkommen sollen:
Zitat:Nun aber ließ Matteo Salvini zur besten Sendezeit die Katze, oder eher ein „Geheimnis“ aus dem Sack – eines, was viele schon länger vermutet hatten.
Was genau? In der beliebten Talkshow, „La quarta Repubblica“, die vierte Republik, auf dem Programm von Rete 4, bremste sich der Innenminister zwar nochmals, aber Moderator Nicola Porro ließ nicht so schnell locker. Matteo Salvini hatte en passant erwähnt, es gäbe eindeutige Beweise, dass aus Libyen Leute telefoniert und präzise Angaben gemacht hätten, „Hallo, Leute, also, wo seid ihr, wir sind hier“, erzählte der Innenminister recht bildlich, er wolle aber der ermittelnden Staatsanwaltschaft und Justiz nicht vorgreifen.
Quelle (Vorsicht!): Tichys Einblick
Mir fallen gleich mehrere §§ aus dem StGB ein, die man auf diese "Retter" anwenden könnte, angefangen mit § 129.