28.05.2019, 11:32
(28.05.2019, 11:00)Klartexter schrieb: Derzeit ist Großbritannien noch Vollmitglied, selbst bei Annahme des Austrittsvertrages müsste GB noch bis zum endgültigen Austritt weiter die vereinbarten Summen zahlen. In Artikel 155 heißt es unmissverständlich: „Das Vereinigte Königreich kommt allen seinen Verpflichtungen nach, die es vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages eingegangen ist.“
Wir waren aber schon einen Schritt weiter und haben uns über den sog. "Backstop" unterhalten! Mit diesem genießt UK die Vorzüge des Freihandels mit der EU ohne deren Verpflichtungen (Zahlungen, Freizügigkeit usw.) zu teilen. Mir schleierhaft, warum die Briten nicht diesen Weg gehen.
Die "Scheidungskosten" sind als einmalige Zahlungen zu verstehen und stellen keine regelmäßige Zahlungen im Sinne von EU-Beiträgen dar.
Martin