22.08.2018, 16:01
(22.08.2018, 13:17)Bogdan schrieb: Beim Urteil des BVerfG gibt es um Gefahren des internationalen Terrorismus.
Zitat aus dem Urteil des BVerfG:
Also wesentlich mehr als nur Gefahren des internationalen Terrorismus.
Da können Sie zitieren soviel Sie wollen.
Das Zeugsl habe ich schon vor einiger Zeit gelesen
Ich habe auf den von Ihnen geposteten Satz geantwortet:
Zitat:Ich hoffe, dass die Drohende Gefahr durch die Gericht als verfassungswidrig eingestuft wird.
Und ich habe Sie gefragt:
Wie um Alles in der Welt könnte irgend ein Gericht eine drohende Gefahr als verfassungswidrig einstufen??
Eine drohende Gefahr ist zunächst beängstigend und deshalb möglichst frühzeitig zu verhindern,
ehe diese in eine Handlung umschlägt.
Das Bundesverfassungsgericht hat dabei keine Aktien, in Prävention mischt es sich nicht ein.