19.11.2021, 19:48
(19.11.2021, 12:53)Bogdan III schrieb: Übrigens ist das Wort Verbrecher genau die richtige Bezeichnung für die Menschen
die es nicht wahrhaben wollen.
Strafgesetzbuch (StGB) § 12 Verbrechen und Vergehen
PS: Da ich aus juristischen Gründen eher xxx schreibe als das Wort,
hätte man darauf kommen können, dass ich vorher nachgesehen habe,
ob ich das Wort schreiben darf.
Übrigens hatte ich keine Ahnung, dass Sie angeblich derartige juristischen Kenntnisse haben.
Mit meinen laienhaften Kenntnissen kann ich trotzdem feststellen, dass Sie nicht aufmerksam waren,
als gerade das StGB, hier § 12 behandelt wurde.
Dieser § nennt tatsächlich beide Begriffe, aber dann gibt es dazu eine Vielzahl von Kommentaren und zielführend oft in der Strafbarkeit Vergleichbares. Verbrechen und Vergehen werden "seziert."
Ich wage mich nachträglich in den Gerichtssaal zur Urteilsverkündung.
Die Richterin äußert, dass es ihr überhaupt schwer falle, den Kerl wegen dieser/solcher Delikte einzukasteln. Nur die traurige Tatsache, dass er schon mehrmals in ähnlichen Fällen straffällig wurde, Sachschäden verursachte bringt ihn hinter Gitter.
Er ist also mehrfach vorbestraft, jeweils auf der Grundlage von VERGEHEN!
PS: Meinen Sie mit dem Wort" dieses = A.rs.chl.o.ch ?