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Sonstiges aus Augsburg und Umgebung

Bei Herrn Loeb gilt auffallen um jeden Preis. Der Kontrolleur wollte seinen Fahrausweis sehen, das hat er verweigert. Seine Begründung mit dem Filmteam hat nichts damit zu tun, dass er verpflichtet ist, bei einer Kontrolle den Fahrausweis vorzuzeigen. Natürlich ist es sein gutes Recht, Filmaufnahmen zu widersprechen, aber das hat nichts mit der Fahrausweiskontrolle zu tun. Herr Loeb hätte durchaus seinen Fahrausweis vorzeigen können, um dann auf einer schriftlichen Bestätigung zu bestehen, dass Filmaufnahmen, in denen er sichtbar ist, nicht verwendet werden dürfen. Aber in letzter Zeit ist er nicht mehr so oft in den Medien erwähnt worden, da ist ihm die Kontrolle wohl gerade recht gekommen, um eine Show abzuziehen.
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(29.01.2022, 12:10)Klartexter schrieb:  Bei Herrn Loeb gilt auffallen um jeden Preis. Der Kontrolleur wollte seinen Fahrausweis sehen, das hat er verweigert. Seine Begründung mit dem Filmteam hat nichts damit zu tun, dass er verpflichtet ist, bei einer Kontrolle den Fahrausweis vorzuzeigen. Natürlich ist es sein gutes Recht, Filmaufnahmen zu widersprechen, aber das hat nichts mit der Fahrausweiskontrolle zu tun. Herr Loeb hätte durchaus seinen Fahrausweis vorzeigen können, um dann auf einer schriftlichen Bestätigung zu bestehen, dass Filmaufnahmen, in denen er sichtbar ist, nicht verwendet werden dürfen. Aber in letzter Zeit ist er nicht mehr so oft in den Medien erwähnt worden, da ist ihm die Kontrolle wohl gerade recht gekommen, um eine Show abzuziehen.

Warum muss man sich von Dritten (Filmteam) bei einer Fahrscheinkontrolle (durch SWA) filmen lassen, wenn man 
es nicht will? Wo steht das im Gesetz, dass man dies zulassen muss?
Wenn man ein elektronisches Ticket hat, zum Beispiel Bahn Navigator, ist bei der Identifizierung nämlich mein Name, Vorname, 
Nummer der Bahncard als Identifizierungs-Card ersichtlich und wird gefilmt. 
Da muss man nicht an Dritte zwangsweise preisgeben. Diese Daten gehen das Filmteam nichts an.

Im § 23 KUG  stehen die Ausnahmen, wenn man ohne Genehmigung 
filmen darf. Dies trifft aus meiner Sicht hier nicht zu.
Persönliche Daten filmen ohne Genehmigung ist gar nicht statthaft.
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(29.01.2022, 13:53)Bogdan III schrieb:  Warum muss man sich von Dritten (Filmteam) bei einer Fahrscheinkontrolle (durch SWA) filmen lassen, wenn man 
es nicht will? Wo steht das im Gesetz, dass man dies zulassen muss?
......

Sie dürfen absolut selbst bestimmen ob man Sie fotografiert.
Das Recht "am eigenen Bild" gehört zu den Persönlichkeitsrechten eines jeden Menschen.
Diese Teil des Art. 2 GG.

Diese Rechte gelten altersunabhängig auch für Kinder.
 Und so müssten selbst Eltern die Zustimmung dieser haben, ehe sie Fotos vom Nesthäkchen weitergeben.
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(29.01.2022, 12:10)Klartexter schrieb:  Bei Herrn Loeb gilt auffallen um jeden Preis. Der Kontrolleur wollte seinen Fahrausweis sehen, das hat er verweigert. Seine Begründung mit dem Filmteam hat nichts damit zu tun, dass er verpflichtet ist, bei einer Kontrolle den Fahrausweis vorzuzeigen. Natürlich ist es sein gutes Recht, Filmaufnahmen zu widersprechen, aber das hat nichts mit der Fahrausweiskontrolle zu tun. Herr Loeb hätte durchaus seinen Fahrausweis vorzeigen können, um dann auf einer schriftlichen Bestätigung zu bestehen, dass Filmaufnahmen, in denen er sichtbar ist, nicht verwendet werden dürfen. Aber in letzter Zeit ist er nicht mehr so oft in den Medien erwähnt worden, da ist ihm die Kontrolle wohl gerade recht gekommen, um eine Show abzuziehen.

Spannende Frage: Ist die selbsternannte Krawallschachtel Loeb nicht eine Person des öffentlichen Lebens und darf somit gefilmt werden?

Martin
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(29.01.2022, 14:20)Martin schrieb:  Spannende Frage: Ist die selbsternannte Krawallschachtel Loeb nicht eine Person des öffentlichen Lebens und darf somit gefilmt werden?

Martin

Auch Personen des öffentlichen Lebens behalten die Persönlichkeitsrechte des GG, ohne Einschränkung.
"Mit" auf einem Bild sein, aber niemals als zentraler Punkt der Aufnahme.
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(29.01.2022, 12:10)Klartexter schrieb:  Bei Herrn Loeb gilt auffallen um jeden Preis. Der Kontrolleur wollte seinen Fahrausweis sehen, das hat er verweigert. Seine Begründung mit dem Filmteam hat nichts damit zu tun, dass er verpflichtet ist, bei einer Kontrolle den Fahrausweis vorzuzeigen. Natürlich ist es sein gutes Recht, Filmaufnahmen zu widersprechen, aber das hat nichts mit der Fahrausweiskontrolle zu tun. Herr Loeb hätte durchaus seinen Fahrausweis vorzeigen können, um dann auf einer schriftlichen Bestätigung zu bestehen, dass Filmaufnahmen, in denen er sichtbar ist, nicht verwendet werden dürfen. Aber in letzter Zeit ist er nicht mehr so oft in den Medien erwähnt worden, da ist ihm die Kontrolle wohl gerade recht gekommen, um eine Show abzuziehen.

Der Verdacht liegt verdammt nahe, ja.
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Wie die AA gemeldet hat, fallen auch dieses Jahr die
Augsburger Sommernächte aus. Dies ist aus meiner Sicht
die richtige Entscheidung. Es ist auch gut, dass diese Entscheidung
jetzt gefallen ist.

Wo bleibt eigentlich die Absage des Frühjahrs Plärrer?
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(31.01.2022, 15:29)Bogdan III schrieb:  Wie die AA gemeldet hat, fallen auch dieses Jahr die
Augsburger Sommernächte aus. Dies ist aus meiner Sicht
die richtige Entscheidung. Es ist auch gut, dass diese Entscheidung
jetzt gefallen ist.

Wo bleibt eigentlich die Absage des Frühjahrs Plärrer?

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Bis dahin dürfte ein Großteil geboostert sein und von der Saison dürfte der Virus keine große Rolle spielen. Irgendwann muss doch mal Schluss sein. Das ist schon Jahr 3 der Absagen.

Martin
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(31.01.2022, 18:23)Martin schrieb:  Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Bis dahin dürfte ein Großteil geboostert sein und von der Saison dürfte der Virus keine große Rolle spielen. Irgendwann muss doch mal Schluss sein. Das ist schon Jahr 3 der Absagen.

Martin

... und auch das 3. Jahr mit unbekannten, unkontrollierten Mutationen.
Geduld ist angesagt, aber dafür gibt es offensichtlich auch kein Medikament.

Roma non fuit una di condita!

Worauf müssen denn Sie wirklich verzichten im Gegensatz zu den Kindern, Heranwachsenden.
Sie dinieren im Flughafenresti, düsen gen Paris und in div. Entspannungsbäder.
 
Auch bei sehr geringem Zynismus könnte man die "Entwicklungslandbürger" beneiden. 
Dort gibt es noch nichts auf das diese verzichten müssen.
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(31.01.2022, 18:23)Martin schrieb:  Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Bis dahin dürfte ein Großteil geboostert sein und von der Saison dürfte der Virus keine große Rolle spielen. Irgendwann muss doch mal Schluss sein. Das ist schon Jahr 3 der Absagen.

Martin

Vom Prinzip haben sie recht. Ich kann ja für mich persönlich entscheiden, ob ich dort hingehe oder nicht.
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