31.07.2018, 18:48
(31.07.2018, 17:42)Lueginsland schrieb: Dieses klare Urteil habe ich leider nicht gefunden, bitte helfen Sie mir.
Sie scheinen nicht in der Lage zu sein, in Google die Worte Grundversorgung und Bundesliga einzugeben.
Hier ist ein Beispiel von vielen:
Zitat:Wilhelm: Die Berichterstattung über sportliche Großereignisse ist durch den Informationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender gedeckt. Dies haben das Bundesverfassungsgericht und auch die EU-Kommission ausdrücklich bestätigt. Fußball gehört zur Grundversorgung. Die weit überwiegende Mehrheit der Zuschauer erwartet große Fußballereignisse bei ARD und ZDF. Ohne hier über Preise sprechen oder ihre Zahlen bestätigen zu können, als Sportrechte-Intendant der ARD konnte ich Verträge zu sehr wirtschaftlichen Konditionen abschließen.
https://www.br.de/presse/inhalt/intendan...er100.html