17.07.2018, 09:38
(17.07.2018, 08:18)Udo schrieb: Nein, wenn das Ordnungsamt die Gesetze und Bestimmungen umsetzt, ist dies keine Nötigung.
(...)
https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...67661.html
Hm. Irgendwie unbefriedigend ist das aber schon, wenn man Raucher ist.
Dass man auf Spielplätzen nicht rauchen darf und auch nicht sollte, ist klar. Aber neben dem Spielplatz?
In welcher Entfernung von einem Spielplatz wäre man denn mit Zigarette sicher vor einem Bußgeld? Steht das da auch drin? 50 Meter? 100? Nicht in Sichtweite? Und kommt es dann darauf an, wer was zuerst sieht? Also der Spielplatz den Raucher oder der Raucher den Spielplatz? Der Raucher muss ja den Spielplatz erst mal sehen, bevor er ihn weiträumig umgehen kann.
Fragen über Fragen. Ich muss mir diese Satzung echt mal durchlesen. Das ist bestimmt eine hochinteressante Lektüre.