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Polizeiberichte

(13.03.2018, 13:02)Lueginsland schrieb:  Aber Sie wissen, was passiert wäre wenn....
Niemand (?) hat was gegen den Eingriff, die Hilfe von Mitbürgern

"Freiheitsberaubung" ist nicht von einer Dauer abhängig.
Vor allem wird die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, wenn 4 Männer Kabelbinder nutzen "müssen" den Kerl festzuhalten.

ZITAT-----hätten die Angeschuldigten dessen Arme ergriffen, diese um einen der dortigen Bäume nach hinten gebogen und erneut seine Hände mit einem Kabelbinder gefesselt.

Übungen bei der Bundeswehr, sagt doch das Wort:
der Soldat soll die Anwendung kennen, muss nicht gleich immer und überall kabelbinden.

Und Sie meinen die Verhältnismäßigkeit wäre anders gewesen wenn sich 4 Männern auf einen Einzelnen stürzen, vermutlich noch die Arme verdrehen und ihre Kraft sogar noch unterschätzen und es zu Brüchen kommt wenn sie auf dem Boden liegen? 
Man weiß doch aus Erfahrung und sieht man auch ebenso bei fast allen Verhaftungen das sich die Leute winden und versuchen sich aus der Verklammerung zu befreien. 
Sie brauchen nur die beiden Bilder sich vor Augen zu führen. 
1 Mann gefesselt am Baum und wartet auf die Polizei.

4 Männer auf einem am Boden liegenden Mann, Schmerzensschreie und Getümmel von umherstehenden Passanten die 4 gegen 1 sowas von feige finden. 

Ich finde Option 1 wirklich humaner und entspannter Zwinker
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(13.03.2018, 16:29)SilverSurfer schrieb:  Und Sie meinen die Verhältnismäßigkeit wäre anders gewesen wenn sich 4 Männern auf einen Einzelnen stürzen, vermutlich noch die Arme verdrehen und ihre Kraft sogar noch unterschätzen und es zu Brüchen kommt wenn sie auf dem Boden liegen? 
Man weiß doch aus Erfahrung und sieht man auch ebenso bei fast allen Verhaftungen das sich die Leute winden und versuchen sich aus der Verklammerung zu befreien. 
Sie brauchen nur die beiden Bilder sich vor Augen zu führen. 
1 Mann gefesselt am Baum und wartet auf die Polizei.

4 Männer auf einem am Boden liegenden Mann, Schmerzensschreie und Getümmel von umherstehenden Passanten die 4 gegen 1 sowas von feige finden. 

Ich finde Option 1 wirklich humaner und entspannter Zwinker

Verhältnismäßigkeit:

Zitat:Strafprozeßordnung (StPO)
§ 127 Vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html 


Es bestand keine Fluchtgefahr. Er wäre problemlos im Krankenhaus auffindbar gewesen.
Auch die Identität war der Polizei bekannt.
Also gab es keine Verhältnismäßigkeit ihn überhaupt festzunehmen. Yes

Zitat:Der Iraker ist laut der Polizei Patient des psychiatrischen Krankenhauses Arnsdorf. Anlass des Streits zwischen dem 21-Jährigen und der Kassiererin war die Telefonkarte des Mannes: Er habe sie einen Tag zuvor gekauft und offenbar Probleme damit gehabt. Zweimal war der Mann deshalb an dem Tag in der Supermarktfiliale und wurde jedes Mal von der Polizei zurück in das Krankenhaus gebracht. "Aufgrund sprachlicher Defizite konnten sich die Mitarbeiter und der Betroffene jedoch nicht miteinander verständigen", teilten die Ermittler mit.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesc...supermarkt 
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(13.03.2018, 18:58)messalina schrieb:  Ahja, und die vier Männer, die der bedrohten Frau geholfen haben, wussten natürlich auch wer der war und dass man ihn jederzeit im Krankenhaus wieder finden kann? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]

und hier ist der richtige Ablauf beschrieben. Yes

Zitat:in dem Video ist zu sehen, wie der irakische Asylsuchende an der Kasse des Supermarktes steht und eine Flasche in der Hand hinter seinem Rücken hält. Die Kassiererin fordert ihn mehrmals auf, die Flasche hinzustellen und den Laden zu verlassen. Nach längerer Diskussion betreten vier Männer den Laden. Sie gehen zielstrebig auf den 21-Jährigen zu, ergreifen ihn und tragen ihn gewaltsam aus dem Geschäft


Es gab keinerlei rechtliche Grundlage der vier Männer in den Laden zu gehen und den Mann festzunehmen.

PS: Ich find Ihren Beitrag sehr gut. Er reißt ihnen die Maske vom Gesicht. Rauch
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(13.03.2018, 18:58)messalina schrieb:  Ahja, und die vier Männer, die der bedrohten Frau geholfen haben, wussten natürlich auch wer der war und dass man den jederzeit im Krankenhaus wieder finden kann? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]

WO wurde die Frau bedroht? Das Video gibt da nichts her.
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(13.03.2018, 20:21)Klartexter schrieb:  WO wurde die Frau bedroht? Das Video gibt da nichts her.

Das müssen sie doch verstehen, werter Klartexter, für manche ist die bloße Anwesenheit solcher Menschen schon die blanke Bedrohung.
(Sarkasmus-Modus aus)
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Zitat:Gewaltbereite Patienten verbreiten Angst und Schrecken in Bielefelder Kliniken

23. Januar, 23.30 Uhr, Franziskus-Hospital: Mehrere Streifenwagen eilen zur Kiskerstraße, weil dort zwölf Mitglieder einer kurdischen Familie nach dem Tod ihres Angehörigen (83) das Personal bedrohen. "Unser Pfleger ist sehr robust und erfahren", erklärt Franziskus-Chef Georg Rüter. "Wenn der die Polizei ruft, dann war es sehr brenzlig."

Ihm zufolge hatten zuvor zwei Brüder versucht, ihren dementen und herzkranken Vater von der Intensivstation mitzunehmen. "Aus medizinischer Sicht war das völlig undenkbar", erklärt Rüter. "Der Mann hätte es nicht bis nach Hause geschafft." In diesem Trubel erlitt der Patient einen Herzstillstand, die Ärzte versuchten ihn wiederzubeleben und wurden dafür bedrängt und bedroht.

Quelle: http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/2...linik.html 

Martin
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(13.03.2018, 22:10)messalina schrieb:  Das ist aber so. Ich möchte keinen von denen hinter mir haben, bei denen weiß man nie.

und wenn er dann noch einen Laptop in der Hand hat Lol Lol

Sie dürfen natürlich auch sich als gastfreundliche Deutsche zeigen und ihn vorlassen. Rauch
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(13.03.2018, 19:07)messalina schrieb:  Und das soll man glauben was da in der WELT stand? Das sind doch jetzt Fake News, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]

Aha ein offizieller Gerichtsbeschluss des Amtsgerichtes ist eine Fake News. Lol
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(13.03.2018, 19:07)messalina schrieb:   Nein, da war ganz einfach keine Freiheitsberaubung, sondern nur Notwehr oder Nothilfe.

Freiheitsberaubung 

Notwehr 

Zitat:Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Zwinker
Übringens ist Notwehr und Nothilfe im zweiten Link erklärt. Zwinker
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Zitat:München – Nach umfangreichen Ermittlungen der EG Automat des Bayerischen Landeskriminalamtes konnte am Freitag, 09.03.2018, gegen 23.00 Uhr, ein dringend Tatverdächtiger festgenommen werden.

Im Laufe der kriminalpolizeilichen Ermittlungen stellten die Sprengstoffexperten fest, dass ein 22-jähriger deutscher Staatsangehöriger sich an mindestens zwei Tatorten zu den mutmaßlichen Tatzeiten aufgehalten hat.

https://presse-augsburg.de/presse/bayern...-geklaert/ 
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