29.12.2017, 17:31
(29.12.2017, 16:45)Klartexter schrieb:Es sollte Dir eigentlich bekannt sein, dass die Polizei keine Einstufung der Tat vornimmt, sie ermittelt in einem Tötungsdelikt. Die Staatsanwaltschaft erhebt dann später Anklage, entweder wegen Mord oder wegen Totschlag. Die endgültige Bewertung trifft dann der Richter im Verfahren, oft wurde schon der Mordvorwurf während der Verhandlung fallen gelassen und wegen Totschlag weiter verhandelt.
Nichts anderes steht in meinen Posts.
Das Fazit ist: Man kann als Staatsanwaltschaft sehr gut den Mordvorwurf vertreten in dem Fall. Man muss es fast. Wenn das Gericht das später anders sieht, wird es sicherlich Gründe dafür haben, die man dann im Urteil nachlesen kann.
Und es ist tatsächlich so, dass der Staatsschutz (neben der Kriminalpolizei natürlich) ermittelt, sobald ein Asylbewerber einem Tötungsdelikt zum Opfer fällt. "Flüchtling" = Opfer => der Staatsschutz ist automatisch involviert. Das habe ich mir nicht ausgedacht, die ermitteln sogar, wenn noch gar niemandem was passiert ist . Nur weil Leute ihrer Meinung Ausdruck geben, es wäre möglicherweise sicherer hier, wenn wir nicht so viele Asylbewerber im Land hätten, was ja nicht ganz von der Hand zu weisen ist, wenn man die Ereignisse verfolgt. In diesem Land musst du neuerdings bloß noch "Asyl" sagen, dann kriegst du jede Menge Vorzugsrechte, du kriegst sogar Sonderermittler, die ein Deutscher nicht bekommt, wenn dir was passiert.