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Polizeiberichte

(20.09.2017, 07:21)Martin schrieb:  Gut so! Hart durchgreifen ist die einzige Sprache, die renitente Gewohnheitsverbrecher wie diese verstehen. [/ironie off]

Martin

Zitat:Es geht nicht, dass ein Mülleimer durcheinandergebracht wird

Lol
In München sind alle Mülleimer immer ordentlich. Das erlebe ich täglich wenn ich auf Arbeit fahre. Ironie

Zitat:Der Hauptbahnhof München unterliegt dem Hausrecht des Unternehmens Deutsche Bahn. Und damit gilt dessen Hausordnung. Die Polizei greift daher nicht ein, wenn Beamte Pfandflaschensammler sehen.

Wo genau in der Hausordnung steht, dass Flaschensammeln verboten ist?
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(20.09.2017, 08:24)TomPaul schrieb:  Wo genau in der Hausordnung steht, dass Flaschensammeln verboten ist?

Das braucht in keiner Hausordnung zu stehen. Der Abfallbehälter befindet sich auf Grund und Boden des Eigentümers Deutsche Bahn, daher gehen alle entsorgten Gegenstände in das Eigentum des Betreibers über. In Wertstoffhöfen ist das genauso, wer etwas aus den Behältern entnimmt, der begeht Diebstahl. Und das ist nun mal eine Straftat.
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(20.09.2017, 08:57)Klartexter schrieb:  
Das braucht in keiner Hausordnung zu stehen. Der Abfallbehälter befindet sich auf Grund und Boden des Eigentümers Deutsche Bahn, daher gehen alle entsorgten Gegenstände in das Eigentum des Betreibers über. In Wertstoffhöfen ist das genauso, wer etwas aus den Behältern entnimmt, der begeht Diebstahl. Und das ist nun mal eine Straftat.

Danke für die Anwort.
Die Tatsache hatte ich übersehen. Stimmt die Flaschen wechselt den Eigentümer.
Darauf hätte ich auch kommen müssen. Blush
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Abt. Goldstücke

Zitat:Siebenjähriges Mädchen missbraucht

Der Prozess gegen den 25-jährigen Flüchtling verzögert sich, weil er nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft verschwunden ist.

Quelle: http://ingolstadt-today.de/lesen--sieben...45%5D.html 

Damit konnte doch keiner rechnen. :rolleyes:

Martin
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(21.09.2017, 13:25)messalina schrieb:  Aber der BGH hat doch schon mal entschieden, dass das Eigentum an den Pfandflaschen beim Getränkehersteller bleibt? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]

Natürlich, aber der Getränkehersteller verlangt vom Händler Pfand für sein Eigentum, der Händler verlangt Pfand von seinem Kunden. Wenn dieser auf seinen Anspruch verzichtet, und das Pfandgut in einem Eimer oder sonst wie entsorgt, dann geht der Anspruch auf das Pfand in das Eigentum dessen über, welcher in Besitz des Entsorgungsortes oder Behältnisses ist.
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Ich bin zweimal am Tag am Münchner Hauptbahnhof unterwegs; die Bahn toleriert die Flaschensammler dort im Zug- und S-Bahn-Bereich.

Die gute Dame hat sich mit Sicherheit was anderes zuschulden kommen lassen, weshalb sie Hausverbot erhielt.

Aber Hauptsache, Martin hat mal wieder 'nen Aufreger "entdeckt"...
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(21.09.2017, 19:07)Klartexter schrieb:  
Natürlich, aber der Getränkehersteller verlangt vom Händler Pfand für sein Eigentum, der Händler verlangt Pfand von seinem Kunden. Wenn dieser auf seinen Anspruch verzichtet, und das Pfandgut in einem Eimer oder sonst wie entsorgt, dann geht der Anspruch auf das Pfand in das Eigentum dessen über, welcher in Besitz des Entsorgungsortes oder Behältnisses ist.

Ganz schön kompliziert. Wesentlich einfacher war da der Umgang mit einem schwarzfahrenden Neubürger, neulich im Zug nach München. Er musste, nachdem er natürlich völliges Unverständnis bei der Frage nach einem Fahrschein gestikulierte, am nächsten Bahnhof aussteigen. Die offenbar mit dieser Situation vertrauten und routinierten Kontrolleure unternahmen nichts zur Personenfeststellung. Man darf jetzt spekulieren, weshalb. Mal angenommen, eine Oma wäre erwischt worden. Wie wäre die Geschichte wohl ausgegangen? 

Martin
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(21.09.2017, 21:02)Martin schrieb:  Ganz schön kompliziert. Wesentlich einfacher war da der Umgang mit einem schwarzfahrenden Neubürger, neulich im Zug nach München. Er musste, nachdem er natürlich völliges Unverständnis bei der Frage nach einem Fahrschein gestikulierte, am nächsten Bahnhof aussteigen. Die offenbar mit dieser Situation vertrauten und routinierten Kontrolleure unternahmen nichts zur Personenfeststellung. Man darf jetzt spekulieren, weshalb. Mal angenommen, eine Oma wäre erwischt worden. Wie wäre die Geschichte wohl ausgegangen? 

Martin

Die Oma macht in ihrer Lokalzeitung einen Spendenaufruf, nachdem über ihr tragisches Lebens-Schicksal  zu lesen ist. 
Ein Anwalt vertritt sie kostenlos und sie klagen bis zum Bundesgerichtshof, nachem es mehrere Ordner voll mit Attesten und Gutachten, evtl. über eine psychische Störung, der Schwarzfahrerin gehen könnte. 
Die Dame bekommt Recht, muss also nicht 60€ Schwarzfahrentgeld bezahlen.
Eine Einladung in irgendeine blödsinnige Polit-Talkrunde folgt. 

Über den schwarzfahrenden Schwarz-Bürger wird analog und virtuell von AFD-Honks berichtet, 
möglicherweise evtl in Zusammenhang mit Todesstrafe! 

Welches Ende nimmt deine komische Geschichte?
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Sagt gerade der, der im anderen Thread ..." vor dem Gesetzt sind alle gleich" schwadroniert... Innocent
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(22.09.2017, 10:41)SilverSurfer schrieb:  Sagt gerade der, der im anderen Thread ..." vor dem Gesetzt sind alle gleich" schwadroniert... Innocent

Ja, es ist manchmal nötig das GG zu Erinnerung zu rufen, besonders 
bei politisch aktiven Hitzköpfen in Jogginghosen.
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