21.09.2017, 21:02
(21.09.2017, 19:07)Klartexter schrieb:Natürlich, aber der Getränkehersteller verlangt vom Händler Pfand für sein Eigentum, der Händler verlangt Pfand von seinem Kunden. Wenn dieser auf seinen Anspruch verzichtet, und das Pfandgut in einem Eimer oder sonst wie entsorgt, dann geht der Anspruch auf das Pfand in das Eigentum dessen über, welcher in Besitz des Entsorgungsortes oder Behältnisses ist.
Ganz schön kompliziert. Wesentlich einfacher war da der Umgang mit einem schwarzfahrenden Neubürger, neulich im Zug nach München. Er musste, nachdem er natürlich völliges Unverständnis bei der Frage nach einem Fahrschein gestikulierte, am nächsten Bahnhof aussteigen. Die offenbar mit dieser Situation vertrauten und routinierten Kontrolleure unternahmen nichts zur Personenfeststellung. Man darf jetzt spekulieren, weshalb. Mal angenommen, eine Oma wäre erwischt worden. Wie wäre die Geschichte wohl ausgegangen?
Martin