21.09.2017, 19:07
(21.09.2017, 13:25)messalina schrieb: Aber der BGH hat doch schon mal entschieden, dass das Eigentum an den Pfandflaschen beim Getränkehersteller bleibt? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]
Natürlich, aber der Getränkehersteller verlangt vom Händler Pfand für sein Eigentum, der Händler verlangt Pfand von seinem Kunden. Wenn dieser auf seinen Anspruch verzichtet, und das Pfandgut in einem Eimer oder sonst wie entsorgt, dann geht der Anspruch auf das Pfand in das Eigentum dessen über, welcher in Besitz des Entsorgungsortes oder Behältnisses ist.