02.08.2018, 21:55
(02.08.2018, 18:34)forest schrieb: Ist zwar ein F+ Artikel, aber der Gedanke kommt durch
Zitat:Das Urteil ist gewiss eine Grundsatzentscheidung. Dementsprechend durfte man erwarten, dass Karlsruhe zu allen relevanten Fragen Stellung bezieht. Doch das ist nicht der Fall. Die entscheidenden Probleme spricht das Bundesverfassungsgericht nicht an. Zum einen: Wenn der Rundfunkbeitrag als Gegenleistungsabgabe (Vorzugslast) ausgestaltet ist, wie das usw.
Das Bundesverfassungericht bezieht ausschließlich nur zu den Punkten die in der Klage formuliert sind Stellung. Das Bundesverfassung beantwortet doch keine Fragen in einer Verhandlung, die nicht Gegenstand der Verhandlung sind.