02.08.2018, 21:10
(02.08.2018, 20:49)Dienstag schrieb: Du finanzierst mit deinen Steuern bspw. Schulen und Universitäten, Straßen und ÖPNV, usw. usf., auch wenn du diese nicht nutzt.
Ja, aber das ist ja gerade der Unterschied zwischen "Steuern" und "Beirägen".
Steuern sind unabhängig von einer Gegenleistung oder einem Anspruch. Steuern treffen jeden, und wenn es nur die MwSt ist, weil man von Hartz IV lebt. Beiträge aber bezahlt nur, wer auch etwas davon hat oder haben will. Also z.B. zahlt nur derjenige "Erschließungskostenbeiträge", dessen Grundstück mit einer bestimmten Maßnahme auch erschlossen wurde. Wenn man keine Erschließungskostenbeiträge bezahlen möchte, kauft man einfach kein Grundstück, dann muss man die Beiträge auch nicht bezahlen.
Der Rundfunk-"Beitrag" ist eben keine Steuer, trifft aber trotzdem alle, unabhängig von der Nutzung und vom Interesse, und deswegen ist das Urteil des BVerfG von der Systematik her falsch.
Ich kann nur hoffen, dass jemand mit genau dieser Begründung nochmal vor dem BVerfG klagt. Das sollte dann nämlich eigentlich klappen.