02.08.2018, 20:49
(02.08.2018, 18:34)forest schrieb: Das GG regelt das Recht des Bürgers gegenüber dem Staat. Dann muß sich der Bürger nicht vom Staat vorschreiben lassen, öffentlich-rechtliche Sender noch dazu gegen Zwangsgebühr zu finanzieren, obwohl er dessen Sendeleistungen gar nicht nutzen will.
Du finanzierst mit deinen Steuern bspw. Schulen und Universitäten, Straßen und ÖPNV, usw. usf., auch wenn du diese nicht nutzt.