18.07.2018, 14:47
(18.07.2018, 11:52)Udo schrieb: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß.
Sagt die derzeitige Besetzung des BVerfG. Ich halte ihn für rechtswidrig.
Wenn einer eine Zweitwohnung hat und die vermietet bzw. tageweise Freunden überläßt, glotzt einer und zahlt nichts.
Wenn einer an einer Eisdiele vorbei geht und kein Eis kauft, muß er trotzdem eines bezahlen. So geht die Logik, oddr?
Das ist doch Murks³, aber scho vom Boi weg.