18.07.2018, 11:52
Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß.
Das ist für mich keine Überraschung.
Auch diese Entscheidung ist sehr gut.
Hier ist der Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...F.1_cid392
Zitat:
Zitat:Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs." Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.
http://www.spiegel.de/kultur/tv/bundesve...18990.html
Das ist für mich keine Überraschung.
Zitat:Das hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern.
Auch diese Entscheidung ist sehr gut.
Hier ist der Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/...F.1_cid392
Zitat:
Zitat:Beim Rundfunkbeitrag liegt dieser Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an. Die Rundfunkbeitragspflicht darf im privaten Bereich an das Innehaben von Wohnungen anknüpfen, da Rundfunk typischerweise dort genutzt wird. Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung allerdings nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.