02.07.2018, 20:01
(02.07.2018, 19:50)leopold schrieb: Nicht mehr als feuchte Träume.
Wir werden das dann schon sehen. Dann unterhalten wir uns nochmal darüber. Weil. wissen Sie, ich hab doch neulich von meiner Verschwiegenheitsverpflichtung gesprochen, die ich aufs GG schwören musste. Die muss man nicht beeiden, wenn man nicht vorher eine juristische Ausbildung absolviert und dann die Abschlussprüfung bestanden hat. Bzw. kann man so was ohne diese Prüfung gar nicht beeiden. Und der de Papier ist einer von denen, die juristisch echt was drauf haben. Der redet und schreibt keinen Unsinn. Ich weiß das also zufällig und kann das auch ein wenig beurteilen. Für den Haus- und Forengebrauch reicht das auf jeden Fall.