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Art.1 Die "Würde" - Es war einmal....
#1

Wer gestern die Verhandlung im Ersten und "Hart aber fair" gesehen hat, kommt nicht umhin, sich über die vom ehemaligen Innenminister Baum vorgetragene Litanei zur "Würde" so seine Gedanken zu machen.

Das Ergebniss der Abstimmung war dermaßen eindeutig, dass das Mißverhältnis zwischen der Mehrzahl der Bürger und dem Herrn Baum deutlich wurde. Woran das liegt, könnte sich Baum mit einem Blick auf die Politik seiner Partei seit 1982 vor Augen führen, er flüchtete sich aber in Gekreisch.
Bitte nicht mißverstehen, ich halte Baum immer noch für den mit weitem Abstand besten Innenminister, den D je hatte.
Trotzdem erlaubt er sich arithmetischen und logischen Schwachsinn, denn er weigert sich, zwischen 70182 Toten und 182 Toten einen Unterschied zu erkennen. Der Zuschauer, der sich von seiner "Würde" selber offenbar schon länger befreit sieht, kann sich wenigstens noch an Adam Riese erinnern. 

Doch zurück zur "Würde". Dabei scheint es sich eben nicht um einen konkret hinterlegten Wert zu handeln, sondern um eine juristische Ausflucht. Würde ist eben nicht unendlich, und absolut ist sie schonmal gar nicht. Spätestens mit der Einführung von der "Agenda 2010" hatte das Märchen ein Ende.

Kann in einem Land, in dem Kinderarmut staatlich organisiert wird, Rentner zu Tausenden im Jahr den Freitot suchen, weil sie nicht betteln gehen wollen, Asylantenheime brennen und ein Bundesland nach dem anderen zum failed State mutiert, wirklich noch von "Würde" gesprochen werden?

Artikel 1 ist Makulatur. Nicht mehr. Ein Versprechen, dass nie wirklich eingelöst wurde.
#2

Wieder mal ziemlich ausführlich, aber nicht besonders begeistert, weder vom Theaterstück, noch von der Verfilmung, noch von der "Volksabstimmung" über das Urteil ist BGH-Richter Fischer.

Zitat:Der Film stellt – im Verhältnis 1 : 1 nach der Vorlage des Theaterstücks – ein schwieriges Rechtsproblem dar. Er behauptet – wie der Autor Schirach –, das geltende Recht unseres Staats habe für dieses Problem keine Lösung. Das aber ist falsch. Und zwar nicht nur ein kleines bisschen, nicht nur im Rahmen dessen, was "Künstler" gemeinhin als belanglose "Paragrafen-Reiterei" abtun (solange es nicht um ihre eigenen Gagenverträge geht). Sondern richtig grundfalsch. Im Sinne von: abwegig, fernliegend, irreführend. Das Gegenteil nämlich ist richtig.

(...)

Um diese Frage dreht sich das ganze Stück und damit auch der Film. Sie lautet, umformuliert: DARF der Pilot K, als Organ des Staats, unschuldige Staatsbürger (Menschen) töten, um a) eine größere Anzahl zu retten, b) ein Zeichen zu setzen, c) die Gerechtigkeit zu verwirklichen?

Diese Frage ist entschieden: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Gesetzeskraft (!) entschieden, dass Paragraf 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes (alter Fassung) wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde verfassungswidrig und nichtig sei. Das war am 15. Februar 2005 im Verfahren 1 BvR 357/05. Nichts (!) an Argumenten ist seither hinzugekommen.

Quelle: Zeit 
#3

(18.10.2016, 17:03)PuK schrieb:  Wieder mal ziemlich ausführlich, aber nicht besonders begeistert, weder vom Theaterstück, noch von der Verfilmung, noch von der "Volksabstimmung" über das Urteil ist BGH-Richter Fischer.

Das ist doch kein Wunder, dass einer von denen, die dieses Urteil gefällt haben, keinen Spaß an der Widerlegung haben.
Nochmal. Der Begriff "Würde" ist weder unendlich noch absolut, WEIL er in der Realität mit nichts hinterlegt wird und nur formal existiert. Er ist eine Fiktion. Eine nette, zugegeben, aber von der Wirklichkeit längst widerlegt. Nicht mehr als ein Rechtsbegriff. Wertlos.

Eine Frage wurde ebenfalls nicht geklärt: Welche Wahl hätten die Passagiere getroffen, wenn sie sich der Situation bewußt hätten sein können? Die waren bereits tot, als der Entführer im Cockpit Platz genommen hatte.* Hätten die darauf bestanden, die 70.000 imStadion mitzunehmen, um ein paar Augenblicke länger Angst haben zu können? (Wenigstens die Passagiere bei dem nicht ins Ziel geführten Flugzeug bei 9/11 waren entschlossen, sich nicht zur Tötung anderer einsetzen zu lassen.)

* Ein im Sinkflug befindliches Flugzeug kann, wenn die Cockpittür aufgebrochen zu werden droht, vom Entführer leicht auf den Kopf gedreht und ins Trudeln gebracht werden, dann nutzt der dann eingenommene Steuerknüppel herzlich wenig......ich schreibe jetzt nicht, wie man ein Flugzeug zum Absturz bringt, damit mir keiner von euch auf dumme Ideen kommt.
#4

(18.10.2016, 17:47)bbuchsky schrieb:  Das ist doch kein Wunder, dass einer von denen, die dieses Urteil gefällt haben, keinen Spaß an der Widerlegung haben.

So einfach ist es nicht; er schreibt noch weiter:

Zitat:Tatsächlich könnte die Lösung des Falls wie folgt gehen: Die Tötung ist selbstverständlich rechtswidrig (außer der des Terroristen; die ist durch Nothilfe gerechtfertigt). Wer über die Begründung von "Menschenwürde" nachgedacht hat, und über den Zusammenhang von Würde und Gerechtigkeit, weiß das. Das soll hier nicht ausgeführt werden, denn das Bundesverfassungsgericht hat dazu das Gültige gesagt, und wer zu faul ist, das nachzulesen, sollte sich nicht aufplustern mit der Behauptung, er stimme dem nicht zu.
(...)
Was für Herrn Piloten Koch "gerecht" ist, finden wir ebenfalls im Recht: Es könnte ein "Entschuldigungsgrund" vorliegen, der sich in einer entsprechenden Anwendung des Paragrafen 35 Strafgesetzbuch findet:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige (!) Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. (…)"

Schuldlosigkeit des einzelnen trotz Rechtswidrigkeit seiner Tat, auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung seiner individuellen (!), persönlichen (!) Lage und der Zumutbarkeit (!) rechtmäßigen Verhaltens. Das ist die Möglichkeit, die das Recht (!) bietet und nahelegt. In der Strafrechtswissenschaft heißt die Lösung "übergesetzlicher Notstand". Er ist an enge rechtliche (!) Voraussetzungen gebunden und entschuldigt den konkreten Täter, obwohl seine Handlung rechtswidrig ist. Pilot Koch könnte also, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres freigesprochen werden.

Das Theaterstück, der Film und das TED-Spielchen suggerieren dem Zuschauer eine rechtliche Regelungslücke, die es gar nicht gibt. Und das ist das Problem, dass der Normalzuschauer das nicht weiß. (Wer es weiß, sieht sich normalerweise keine solchen Filme an, und bei so einem TED-Spielchen im Fernsehen mitzumachen, wäre vermutlich das Letzte, was so jemand in seinem Leben tun würde.) Und dann kommen natürlich populistische Politiker daher und stoßen mit Forderungen nach mehr Bundeswehr im Inneren usw. in diese angeblichen Regelungs- und "Sicherheitslücken". Solche Machwerke bereiten den Boden für reaktionäre Politik.

Vermutlich wäre der Pilot auch vor einem realen Gericht freigesprochen worden, mit obiger Begründung. Nicht aus einem reinen "Bauchgefühl" heraus. Und das unterscheidet ein rechtsstaatliches Verfahren von Lynchjustiz, wie du sie anscheinend gutheißt.
#5

Ich habe weder zum Lynchen aufgerufen, noch an der TED-Umfrage mitgewirkt.

Wenn du aber mit Lynchen anfängst, derjenige, der das Flugzeug zum Stadion hätte fliegen lassen, hätte statt der 182 Passagiere eben 70182 "gelyncht". Sicher ganz würdevoll.
#6

(18.10.2016, 18:27)bbuchsky schrieb:  Ich habe weder zum Lynchen aufgerufen, noch an der TED-Umfrage mitgewirkt.

Wenn du aber mit Lynchen anfängst, derjenige, der das Flugzeug zum Stadion hätte fliegen lassen, hätte statt der 182 Passagiere eben 70182 "gelyncht". Sicher ganz würdevoll.

Woraus entnimmst du, dass es mir darum ging, das Flugzeug ins Stadion fliegen zu lassen oder nicht? Meine Meinung dazu steht da oben nirgends.

Ich habe die rechtlichen Mängel des Stücks und des gestrigen Spektakels anhand von Fischers Beitrag aufgezeigt, und außerdem, dass der Abschuss, der ja eine Prämisse in dem Plot des Stücks/Films ist (der Abschuss ist bereits passiert, das Flugzeug ist nicht in das Stadion gestürzt, es geht nur noch um die juristischen Folgen für den eigenmächtigen Schützen), vermutlich in einem Freispruch vor Gericht enden würde, wofür die verfassungsmäßigen und rechtlichen Voraussetzungen längst vorliegen.

Wir diskutieren da also nicht, ob der Pilot hätte schießen sollen oder nicht, sondern ob er für den Schuss, der das Flugzeug zum Absturz gebracht hat, bestraft werden soll. Es wird also implizit vorausgesetzt, der Schuss sei moralisch richtig gewesen und die Rechtslage stünde einem deshalb zwingenden Freispruch entgegen. Was ganz einfach falsch ist.

In der Realität fehlte nur noch ein guter Anwalt als Verteidiger, und die Sache wäre geritzt für den Angeklagten. (Es könnte natürlich auch sein, dass der reiche Erbonkel des Angeklagten, der keine weiteren Verwandten hatte außer seinem Neffen, in dem Flugzeug saß. Dann könnte das Gericht zu einem anderen Ergebnis kommen. Dann wäre es keine Gewissensentscheidung, sondern evtl. Mord aus niederen Beweggründen gewesen.*)

Aber so, wie der Fall von von Schirach aufgebaut wurde, ist das Spielchen relativ sinnfrei und führt den juristisch eher wenig beschlagenen Durchschnitts-TV-Glotzer völlig in den Wald.
________
* Edit:

Wobei das auch Blödsinn ist, fällt mir gerade nachträglich ein. Wenn der reiche Erbonkel an Bord wäre, würde sich doch der Pilot gerade dafür entscheiden, das Passagierflugzeug nicht abzuschießen. Dann könnte er sich hinterher sogar auf Gewissensgründe herausreden (er wollte die Passagiere und die Besatzung, darunter seinen geliebten Onkel, nicht "ermorden").

Hätte ihm auch jeder abgenommen, und er hätte sich dabei nicht dem Verdacht ausgesetzt, seinen Erbonkel absichtlich um die Ecke gebracht zu haben, denn das hätten ja wenig später die Terroristen sowieso erledigt. Es wäre niemandem möglich, das Gegenteil zu beweisen.

Wenn er die Rakete aber abschießt, muss der Staatsanwalt und auch wahrscheinlich das Gericht vermuten, er hätte eigentlich nur den Onkel abschießen wollen und dabei die anderen an Bord als "Kollateralschaden" in Kauf genommen.

Ergo: Der Plot ist von vorne bis hinten Bullshit. Es hilft nicht mal, wenn man einen imaginären Erbonkel hineinkonstruiert. Die Story funktioniert so ganz einfach nicht.
#7

Von Schirach hat selber dargelegt, daß es ihm weniger um den juristischen Hintergrund ging, sondern er wollte eine Diskussion anstoßen.

Ich habe mir das "Fernsehspektakel" gestern angesehen (bei Plasberg ist mir mal wieder alles hochgekommen). Fand die Darstellung jetzt auch nicht sonderlich realistisch, und zum Teil extrem aufgesetzt. So geht es bei Gericht nicht zu. Am Besten hat mir die Frage eines Zuschauers gefallen, der fragte, ob ein Martin Semmelrogge als Major Koch auch vom Puplikum freigesprochen wäre.
#8

(18.10.2016, 18:27)bbuchsky schrieb:  Ich habe weder zum Lynchen aufgerufen, noch an der TED-Umfrage mitgewirkt.

Wenn du aber mit Lynchen anfängst, derjenige, der das Flugzeug zum Stadion hätte fliegen lassen, hätte statt der 182 Passagiere eben 70182 "gelyncht". Sicher ganz würdevoll.

Die 70.182 wären gar nie umgekommen. Wenn ich die Pilotin wäre, würde ich die Maschine kurz vor dem Stadion hart aufsetzen (vielleicht so, dass die angeschnallten Passagiere und ich eine Chance hätten, der nicht angeschnallte Terrorist aber an die Windschutzscheibe knallt). Womit hätte mich der Terrorist zwingen können, mich selbst und die 70.182 umzubringen? Mit der Drohung "tu es, sonst bringe ich dich um"? Wie lächerlich ist das denn? [Bild: http://www.bollywoodchat.org/chat/emotic...age011.gif ]

Außerdem ist ein Stadion doch viel größer als ein Flugzeug? Das trifft vielleicht 10 Sitzreihen hinter dem Tor, aber doch nie alle 70.182 oder?
#9

Möglicherweise wäre es ja eine Möglichkeit gewesen, das Theaterstück nicht einfach wortgetreu abzufilmen, sondern es fürs Fernsehen freier zu adaptieren.

Das Theater hat wenig Möglichkeiten, die Situation auf einem Militärflugplatz und dann im fliegenden Militärjet abzubilden. Das Fernsehen kann das problemlos.

Und wenn schon eine zweigeteilte Lösung mit Abstimmung, dann doch so eine:

1. Teil - Flugzeugentführung, 2 Handlungsstränge (Situation an Bord des entführten Flugzeugs / Politische und militärische Reaktion darauf), Zwischenschnitte auf eventuelle kleine Nebenhandlungen im Stadion, der 2. Handlungsstrang verdichtet sich am Ende, so dass man mehr und mehr auf dem Militärflugplatz und dann im Cockpit des Militärflugzeugs ist. Der erste Teil bricht ab in dem Moment, in dem sich der Pilot entscheiden muss, die Rakete abzufeuern. Cliffhanger: Tut er's oder tut er's nicht?

Jetzt können die Zuschauer abstimmen, und zwar um technische Überlastungen zu vermeiden, knapp 24 Stunden lang.

2. Teil - Am nächsten Abend kommt die Auflösung: Stürzt das Flugzeug ins Stadion oder wird es rechtzeitig abgeschossen? Auch hier werden wieder beide Versionen vorab gedreht, aber nur die mehrheitlich ausgewählte wird gesendet.
Epilog: Gerichtsverhandlung, die mit Freispruch wegen "übergesetzlichem Notstand" endet (falls Abschuss). Eventuell auch Gerichtsverhandlung im anderen Fall, z.B. wegen unterlassener Nothilfe. Auch Freispruch.

So hätte das eventuell funktionieren können. Aber nicht so wie gestern.

(Und ich wette, das Ergebnis hätte ganz anders ausgesehen. Aber nicht aus irgendwelchen bisher dargelegten Gründen.

Sondern weil ein Flugzeug, das in ein vollbesetztes Stadion stürzt, einfach viel spektaktulärer ist, als eines, das von einer Rakete getroffen wird, 1,5 Sekunden lang in der Luft explodiert und dann langweilig in kleinen Einzelteilen über unbewohntem Gebiet herunterrieselt.

In der Version ohne Abschuss könnte man den Epilog kürzer halten, weil sich noch jede Menge dramatische Szenen im Stadion nahezu von selbst ergeben. Bei der Variante mit Abschuss macht es ziemlich bald "bumm", und dann ist die Story eigentlich vorbei. Da also eine ausführlichere Gerichtsverhandlung am Ende, man muss ja auch auf die Länge der beiden Folgen achten.)
#10

Ich fand es ganz gut so. Nur als ich abstimmen wollte, nachdem ich wieder durch den Tränenschleier kucken konnte, war die Abstimmung schon vorbei. Ich hätte mit den 13,1% gestimmt, die Staatsanwältin hat so eindrucksvoll gesprochen und den Piloten und seinen Anwalt fand ich ziemlich kalt.
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